Matratzen für den ruhigen Schlaf

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Immobilien erben ist häufig eine schwierige Familien Angelegenheit

Ist das ehemalige gemeinsame Familieneigenheim in der Nachlassmasse, löst dies in der Regel größere Schwierigkeiten aus. Sind mehrere Miterben erbberechtigt, so lassen sich diese Probleme noch schwerer lösen. Immobilien erben, das bedeutet meist eine große Vermögensmasse gemeinsam zu übernehmen, die sich nicht so leicht aufteilen lässt. Ideal ist es, wenn genügend freies Bargeld in der Erbmasse vorhanden ist, dann können verschiedene Erbteile ohne große Auseinandersetzungen ausbezahlt werden.

Anders sieht es aus, wenn mehrere Miterben die Immobilie für sich behalten wollen oder gar aus einer nicht gemeinsamen Beziehung stammen. Das sind beides Situationen in denen die Sachlage nicht so einfach zu klären ist. Manchmal sind es auch oft langwierige Familienfehden, die dann beim Erben ausgetragen werden.

Abgesehen von Streitigkeiten müssen zunächst die Eigentumsverhältnisse der ermittelt werden. Der Eigentümer kann im Grundbuch ermittelt werden. In den einzelnen Grundbüchern sind alle Eigentumsverhältnisse eingetragen. Liegt der Grundbuchauszug nicht vor, kann ein rechtmäßiger Erbe diesen jederzeit beim Grundstücksamt der Gemeinde beantragen. Die Neueintragung des Erben erfolgt nach Vorlegen der entsprechenden Unterlagen.

Der Voraus ist das Recht des Ehegatten, die Möbel und den Hausrat im Erbfall zu behalten

Falls ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner verstirbt, erhält der überlebende Ehegatte neben dem gesetzlichen Erbanteil noch einen „Voraus“ (§ 1.932 BGB). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass es hierbei um den kompletten ehelichen Hausrat geht. Der Überlebende ist durch den Erbfall auch alleiniger Eigentümer der früheren ehelichen Möbel und aller anderen Haushaltsgegenstände.